Dachaufstockung

Homeoffice: So bauen Sie das Dachgeschoss zum Arbeitszimmer aus


Lesezeit 6'

22.02.2021 von nicole-ziese
Dachaufstockung

Homeoffice: So bauen Sie das Dachgeschoss zum Arbeitszimmer aus


Lesezeit 6'

22.02.2021 - nicole-ziese

Spätestens seit Corona fehlt es in den meisten Häusern und Wohnungen: ein richtiges Arbeitszimmer. Hier erfahren Sie, was Sie in Bezug auf Planung, Baurecht, Steuern und Finanzen bedenken müssen, wenn Sie Ihr Arbeitszimmer im Dachgeschoss einrichten wollen.

Das eigene Heim kann weit mehr sein als „nur“ Zuhause – manchmal muss es das sogar: Kita, Schule und Büro. Um Homeschooling und Homeoffice unter einen Hut zu bekommen, fehlt aber oft ein ruhiger Rückzugsort für konzentriertes Arbeiten. – Eine mögliche Lösung liegt in einem Arbeitszimmer unter der Dachschräge. Doch es gibt dabei einiges zu bedenken, etwa welche abziehbaren Aufwendungen es für ein häusliches Arbeitszimmer gibt.

Moderne Dachgeschosswohnung mit Flachdachgaube
Moderne Dachgeschosswohnung mit Flachdachgaube

Foto: Jörg Lantelme / stock.adobe.com

Homeoffice: Eignet sich das Dachgeschoss als heimisches Arbeitszimmer?

Bei genauerer Betrachtung stellt sich schnell heraus, dass das Dachgeschoss keineswegs eine Notlösung darstellt, wenn es um die Einrichtung eines heimischen Arbeitszimmers geht. Denn es bietet zahlreiche Vorteile:

  • Ruhiges Arbeitsumfeld: Im Dachgeschoss ist die Geräuschbelästigung gering. Auch für Telefonate oder Videokonferenzen ist dies ein Vorteil.
  • Zeitmanagement: Das Arbeitszimmer unterm Dach kann auch dann für Homeoffice-Zeiten genutzt werden, wenn andere Familienmitglieder nicht mehr durch Telefonate gestört werden sollen.
  • Gute Lichtverhältnisse: Anders als ein häusliches Arbeitszimmer im Keller erhält der Dachstuhl viel Tageslicht.
  • Finanzen: Nutzen Sie das Dachgeschoss ausschließlich als Arbeitszimmer, so ist dies unter steuerlichen Gesichtspunkten positiv.
  • Einrichtungsmöglichkeiten: Dachschrägen bieten viele Stellmöglichkeiten für Schreibtisch, Regale und sonstige Büroeinrichtung

Licht, Stromanschlüsse etc.: Worauf ist bei der Planung des Dachgeschossbüros zu achten?

Zu heiß im Sommer, zu kalt im Winter, zu wenig Licht oder kein Strom für den Drucker – damit die Voraussetzungen für reibungsloses Arbeiten im Homeoffice gegeben sind, bedarf es beim Ausbau des Dachgeschosses einer detaillierten Planung. Je nachdem, in welchem Zustand sich der Dachboden befindet, sind mehr oder weniger Schritte erforderlich. Die nachfolgende Auflistung dient also lediglich einer ersten Orientierung:

Dämmung

Eine Dämmung der Dachfläche sorgt dafür, dass auch unter dem Dach das ganze Jahr angenehme Temperaturen herrschen. Ohne ausreichende Dämmung wird es im Winter schnell zu kalt und im Sommer zu heiß.

Homeoffice im Dachgeschoss unter großen Dachflächenfenstern
Büro mit Dachschräge: Homeoffice im Dachgeschoss unter großen Dachflächenfenstern

Foto: VELUX Deutschland GmbH

Lichtverhältnisse und Raumklima

Ein unausgebauter Dachboden ist meist nur mit wenigen, sehr kleinen Fenstern ausgestattet. Um einen Dachboden in ein Arbeitszimmer zu verwandeln, sollten große Fenster vorhanden sein, die sich zudem öffnen lassen. So kann ausreichend Tageslicht, aber auch frische Luft in das Homeoffice im Dachgeschoss gelangen.

Beleuchtungskonzept – künstliche Lichtquellen

In der dunklen Jahreszeit sowie in den Abend- oder Nachtstunden reicht das Tageslicht nicht aus, um das Arbeitszimmer unter dem Dach ausreichend mit Licht zu versorgen. Ein Beleuchtungskonzept, mit dem sich der ganze Raum wie auch der Arbeitsplatz gezielt hell ausleuchten lässt, ist wichtig.

Sonnenschutz

Ein Sonnenschutz ist aus mehreren Gründen wichtig: Eine zu starke Sonneneinstrahlung kann zu einer Überhitzung des Homeoffice zuführen. Zudem kann Sonne, gerade beim Arbeiten am Computer, stark blenden. Rollos, Plissees und Jalousien gibt es inzwischen auch für Dachfenster.

Anschlüsse für Strom, Telefon und Internet

In einem Arbeitszimmer müssen weit mehr Stromanschlüsse vorhanden sein als in einem normalen Wohnraum. Denn hier braucht man Computer, Drucker und weitere Geräte. Auch ein Telefonanschluss sowie ein Internetanschluss sind erforderlich.

Homeoffice im Dachgeschoss direkt unter einem Dachflächenfenster

Büro unter der Dachschräge

Foto: iStock.com / Björn Forenius

Schalldämmung

Eine Schalldämmung kann sowohl an den Dachflächen als auch auf dem Boden eingesetzt werden. Durch eine Schalldämmung der Dachflächen lässt sich die Geräuschbelästigung von außen reduzieren. Bei der Schalldämmung des Bodens handelt es sich vorrangig um eine Trittschalldämmung. Hierdurch werden Geräusche aus dem Dachgeschoss nicht ungefiltert nach unten weitergegeben.

Rechtliches: Welche baurechtlichen Vorgaben müssen Sie beachten?

Je nach Bundesland und Umfang des Dachausbaus sind eine Reihe von baurechtlichen Vorschriften zu beachten. Ist eine Baugenehmigung erforderlich, so muss diese zwingend vor Baubeginn beantragt und die Erteilung abgewartet werden. Um zu klären, welche rechtlichen Vorgaben im Einzelfall relevant sind, sollten Sie im Zweifelsfall das Gespräch mit Ihrem zuständigen Bauamt beziehungsweise der Bauaufsichtsbehörde suchen. Werden rechtliche Auflagen nicht eingehalten, kann es teuer werden und im Extremfall bedeuten, dass Sie die Baumaßnahme rückgängig machen müssen.

Baugenehmigung

Ob und in welchen Fällen eine Baugenehmigung für den Umbau des Dachgeschosses erforderlich ist, ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich geregelt. Als Faustregel gilt jedoch, dass eine Baugenehmigung erforderlich ist, wenn die Baumaßnahme in die Statik eingreift oder die äußere Optik durch Anbauten wie Balkone oder Gauben verändert wird. Die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes gibt eine erste Orientierung.

Zudem kommt es darauf an, ob für das Gebiet, in dem sich das Haus befindet, ein Bebauungsplan existiert. Ist in diesem eine Beschränkung der Geschosszahl festgelegt, so darf diese durch den Ausbau des Dachbodens zu einem Wohngeschoss nicht überschritten werden. Vor Beginn der Baumaßnahme sollte in jedem Fall ein Gespräch mit dem Bauamt oder der Bauaufsichtsbehörde stattfinden, um Klarheit zu schaffen, ob eine Baugenehmigung beantragt werden muss und ob andere Pflichten, etwa die zur Bauanzeige, bestehen.

Heller Dachboden zum Arbeitszimmer umfunktioniert
Heller Dachboden zum Arbeitszimmer umfunktioniert

Foto: iStock.com / archideaphoto

Auflagen für Brand- und Wärmeschutz

Wird ein Dachboden in Wohnraum umgebaut, so bestehen spezifische Pflichten zum Brandschutz. Diese hängen unter anderem auch davon ab, ob es sich um reinen Wohnraum oder um Büroräume handelt, die vom Rest des Hauses komplett abgekoppelt sind.

Auch in Bezug auf den Wärmeschutz, also die Dämmung, müssen Regelungen beachtet werden. Es gelten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (früher EnEV). Bei einer Dachsanierung oder dem Ausbau des Dachbodens in Wohnraum müssen die Mindeststandards eingehalten werden.

Steuern: Wie lässt sich das Homeoffice von der Steuer absetzen?

In welchem Umfang das Arbeitszimmer von der Steuer (Stichwort: abziehbare Aufwendungen) abgesetzt werden kann, hängt insbesondere von zwei Faktoren ab:

1. Schwerpunkt der Tätigkeit

Ist das Homeoffice der Ort, an dem Sie Ihre Arbeit vorrangig erledigen, oder gibt es beim Arbeitgeber einen Arbeitsplatz, der vom Arbeitnehmer genutzt werden kann? In Corona-Zeiten bedeutet das konkret: Hat der Arbeitgeber eine Pflicht zum Homeoffice ausgesprochen oder nur eine Empfehlung?

2. Der Raum wird schwerpunktmäßig als Arbeitszimmer genutzt und ist vom Wohnbereich abgetrennt

Das Arbeitszimmer im Eigenheim muss durch eine Tür von anderen Bereichen der Wohnung abgetrennt sein. Außerdem darf es sich nicht um ein Durchgangszimmer handeln, das regelmäßig durchquert werden muss. Auch die Einrichtung muss widerspiegeln, dass es sich um ein Arbeitszimmer handelt. Es darf also kein kombiniertes Arbeits- und Gästezimmer sein.

  • Je nachdem, welche der Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine steuerliche Anrechnung eines Arbeitszimmers auf mehreren Stufen möglich:
  • Abzug der tatsächlichen Aufwendungen als Werbungskosten sind unbegrenzt möglich: Dies gilt nur, wenn dem Arbeitnehmer oder Freiberufler für seine Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
  • Abzug der Aufwendungen ist auf 1.250 Euro begrenzt: Dies gilt, wenn der Arbeitnehmer seinen eigentlichen Arbeitsplatz im Unternehmen hat, aber auch von zuhause aus arbeiten kann.

Corona-Homeoffice-Pauschale: Für das Jahr 2020 und 2021 wurde eine vereinfachte Regelung für die steuerliche Anrechnung eines Homeoffices getroffen. Diese beträgt fünf Euro pro Homeoffice-Tag, maximal jedoch 600 Euro für 2020. Diese kann unabhängig davon in Anspruch genommen werden, ob die Heimarbeit in einem Arbeitszimmer, in einer Arbeitsecke oder am Küchentisch stattgefunden hat.

Arbeitszimmer im Dachboden im Homeoffice
Arbeitszimmer im Dachboden im Homeoffice

Foto: VELUX Deutschland GmbH

Gibt es Fördermittel für den Ausbau des Daches zum Homeoffice?

Für den Dachausbau gibt es Fördermittel von der KfW und BAFA, aber oftmals auch Zuschüsse von Städten und Gemeinden. Bei der KfW kann die Förderung sowohl über Kredite mit günstigen Konditionen als auch über Investitionszuschüsse erfolgen. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen, die von der KfW oder der BAFA gefordert werden, strikt eingehalten werden.

Fördermöglichkeiten im Überblick

  • Aktuell gilt, dass es für den Dachausbau als Einzelmaßnahme nur Fördermittel der BAFA gibt.
  • Eine KfW-Förderung ist nur möglich im Rahmen einer kompletten Gebäudesanierung zum Effizienzhaus.
  • Zudem gibt es weiterhin Zuschüsse für die Beauftragung eines Energieberaters.

Lesetipp: So klappt es mit dem Zuschuss für den Dachausbau und die Dachsanierung

Auf einen Blick

Das Dachgeschoss ist der ideale Ort, um ein Homeoffice einzurichten. Damit das Arbeiten hier auch wirklich möglich ist, sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Ausreichende Lichtverhältnisse (natürliches Licht und Kunstlicht),
  • gute Belüftungsmöglichkeiten,
  • Dämmung gegen Kälte und Hitze,
  • genug Anschlüsse für Computer, Drucker oder Telefon.

Zudem gilt es folgende steuerlichen und rechtlichen Aspekte zu bedenken:

  • Vor Beginn des Umbaus/der Sanierung muss geprüft werden, ob eine Baugenehmigung o.ä. erforderlich ist.
  • Steuerrechtliche Anforderungen an Arbeitszimmer sind zu beachten.
  • Prüfen und nutzen Sie Fördermöglichkeiten (KfW und BAFA sowie Städte/Gemeinden).

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