Förderung & Beratung

Dachfenster Förderung: Alles, was Sie wissen müssen


Lesezeit 6'

21.06.2024 von Knut Köstergarten
Förderung & Beratung

Dachfenster Förderung: Alles, was Sie wissen müssen


Lesezeit 6'

21.06.2024 - Knut Köstergarten

Sie wollen, aus welchen Gründen auch immer, ihre Dachfenster austauschen oder neue für mehr Licht im Dachgeschoss einbauen? Wir erläutern Ihnen, wie Sie dabei Geld sparen können durch staatliche Förderung oder alternativ durch steuerliche Förderung via Abschreibung vom Finanzamt.

Warum sind Dachfenster förderfähig?

Moderne Dachfenster verfügen über eine sehr gute Wärmedämmung. Dadurch ist weniger Heizenergie für ein wohlig warmes Zuhause erforderlich, was Einsparungen bei den Heizkosten bringt. Neben der verbesserten Energieeffizienz des Wohnhauses ermöglichen moderne Dachfenster also auch den durch die Beheizung bedingten CO2-Ausstoß zu reduzieren. Moderne Dachfenster erhöhen sowohl den Wohnkomfort als auch die Wohnqualität.  

Bild von Raum mit Dachfenster
Mehr Wohnqualität und Heizkosten sparen mit neuen Dachfenstern. (Alle Fotos: Velux)

Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, steht einer durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beziehungsweise durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderten Erneuerung der Dachfenster nichts im Wege. Erfahren Sie hier alle wichtigen Informationen für Dachfenster Förderprogramme!

Welche Förderprogramme gibt es für Dachfenster?

Wenn Sie einen Austausch von Dachfenstern planen oder neue einbauen wollen im Rahmen einer Dachsanierung oder eines Ausbaus des Dachgeschosses, können Sie Ihr Projekt auf zwei Weisen vom Staat fördern lassen. Einmal als Zuschuss von bis zu 20 Prozent der maximalen Fördersumme von 30 000 Euro, oder alternativ als Steuerbonus von 20 Prozent bei Investitionskosten von bis zu 200 000 Euro. Welche Variante für Sie besser ist, sollten Sie am besten vorab mit Ihrem Steuerberater besprechen.  

Bild von Dachdeckern beim Einbau eines Dachfensters
Ausbau Dachgeschoss mit einer Loggia: auch das ist förderfähig.

Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) erlaubt für den Austausch der Dachfenster 15 Prozent der förderfähigen Kosten in Form eines Zuschusses zu erhalten. Dabei muss das Bestandsgebäude älter als fünf Jahre sein. Werden die Maßnahmen als Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) gelistet, können zusätzlich noch 5 Prozent der Fördersumme als Bonus in Anspruch genommen werden. Insgesamt entspricht dies also einer Dachfenster-Förderung von 20 Prozent! Auch die iSFP-Erstellung selbst ist zu 50 Prozent förderbar.

Welche Kosten sind genau förderfähig?

Als förderfähig werden dabei die Kosten für die Dachfenster, die Entsorgung der alten Dachfenster, der Einbau und allenfalls notwendige Trockenbau-, Dicht-, Maler- und Elektroarbeiten betrachtet. Es ist auch zusätzlich möglich, ein elektrisch bedienbares und gegebenenfalls automatisiert gesteuertes Außenrollo anrechnen zu lassen. Dafür ist allerdings ein separater Antrag für das Außenrollo als Einzelmaßnahme für sommerlichen Wärmeschutz erforderlich.

Bild von Dachfenstern mit Außenrollo
Auch Rollläden sind zusätzlich förderfähig.

Ohne Energieberater gibt es keine Dachfenster-Förderung

Wichtige Details zur Dachfenster-Förderung: Anträge nach BEG EM werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)abgewickelt. Dabei beträgt das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen 2000 Euro brutto. Die Deckelung der Gesamtfördersumme beträgt 30 000 Euro brutto. Die Antragstellung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle setzt die Einbindung eines Energieberaters voraus. Da der Antrag zeitlich vor der Baumaßnahme gestellt werden muss, ist es wichtig, ausreichend Vorlaufzeit einzuplanen. 

Zuschussförderungen der BEG WG (Wohngebäude) und BEG NWG (Nichtwohngebäude) für kommunale Antragsteller werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durchgeführt, die zusätzlich noch Ergänzungskredite bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90 000 Euro ermöglicht.

Bild von Dachdecker beim Einbau eines Dachfensters
Steuerbonus ist eine Fördermöglichkeit beim Austausch von Dachfenstern.

Steuerliche Förderung für energetische Sanierung durch das Finanzamt

Auch das Finanzamt gewährt über die Einkommenssteuererklärung eine staatliche Förderung für neue Dachfenster. Der Fiskus belohnt dabei das Energiesparen nach §§ 35 a Absatz 3 und 35 c Einkommensteuergesetz. Die Dachfenster-Förderung kann als Privatperson für den Austausch von Dachfenstern im Sinne energetischer Baumaßnahmen im selbst genutzten Eigenheim in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Dafür muss die Immobilie mindestens zehn Jahre alt sein und die maximal abzugsfähigen 20 Prozent der Investitionskosten kommen auf drei Jahre verteilt zur Anwendung. Im ersten Jahr können sieben Prozent, im zweiten nochmals sieben Prozent und im dritten Jahr sechs Prozent angesetzt werden.

Für steuerliche Förderung braucht es keinen Energieberater

Für die Dachfenster-Förderung durch das Finanzamt ist kein Energieberater erforderlich. Wird dennoch einer hinzugezogen, so können 50 Prozent der dafür anfallenden Kosten abgesetzt werden. Zusätzlich sind die Kosten auch noch nach Abschluss der Baumaßnahme abzugsfähig. Die maximale Förderung beträgt 40 000 Euro bei Investitionskosten von 200 000 Euro. Empfehlenswert ist es, den Steuerberater für die Antragstellung zu Rate zu ziehen. Die steuerliche Förderung ist nicht mit anderen Fördermöglichkeiten kombinierbar. Haben Sie also bereits eine Förderung beispielsweise nach BEG EM erhalten, so ist eine steuerliche Geltendmachung ausgeschlossen.

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Nur wer rechtzeitig einen vollständigen und korrekten Antrag zur Dachfenster-Förderung stellt, kann auch mit einem Zuschuss rechnen! Behalten Sie daher stets die technischen Fördervoraussetzungen sowie die relevanten formalen Punkte wie Fristen, Termine sowie die einzuhaltende Reihenfolge im Blick. Ganz wichtig ist außerdem, die Förderung mit der entsprechenden Vorlaufzeit beizeiten zu beantragen.

Bild von Dachdecker beim Einbau eines Dachfensters
Die U-Werte der Dachfenster sind entscheidend dafür, ob Sie eine Förderung erhalten.

Niedrige U-Werte als Voraussetzung für die Förderung

Unabhängig davon, ob eine Förderung für den Tausch von Dachflächenfenstern, Lichtkuppeln oder Glasdächern erfolgen soll, muss stets ein niedriger U-Wert erreicht werden. Die folgenden U-Werte gelten als Voraussetzung für die Förderung:

            1,0 W/m²K für Dachflächenfenster bei Wohngebäuden und 1,1 W/m²K für Nichtwohngebäude

            1,5 W/m²K für Lichtbänder und Lichtkuppeln

            1,6 W/m²K für Glasdächer

Damit die Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude beitragen, sollten unbedingt folgende weitere Aspekte berücksichtigt werden:

            Luftdichte Ausführung der Arbeiten

            Prüfung von Maßnahmen zum Feuchteschutz inklusive Lüftungskonzept

Tipp: Setzen Sie auf hochwertige und langlebige Dachfensterlösungen von Premiumherstellern wie VELUX: Bei Dachfenstern macht sich kompromisslos hochwertige Qualität ein Leben lang bezahlt.

Vor dem BEG-Antrag nur Planungsleistungen zulässig

Beim BEG ist gutes Timing unerlässlich. Vor dem Antrag sind ausnahmslos nur Planungsleistungen zulässig. Es darf also vor der Antragstellung kein Lieferungs- bzw. Leistungsvertrag abgeschlossen werden, welcher der Ausführung zuzurechnen ist. Es dürfen auch weder Abschlagszahlungen beglichen werden noch Materiallieferungen veranlasst werden.

Fazit: Holen Sie zuerst ein Angebot ein. Auf der Basis des Angebots können Sie die Förderung dann beantragen. Ist die Antragstellung erfolgreich, dann beauftragen Sie den ausführenden Fachhandwerker.

Bild von Dachdecker beim Einbau eines Dachfensters
Hochwertige Dachfenster zu wählen, zahlt sich aus.

Wie ist der Ablauf der Förderung?

Wie sieht nun der Ablauf aus, um an Fördermittel für neue Dachfenster zu kommen?

  • Zuerst wählen Sie einen Handwerker Ihres Vertrauens in der Nähe aus.
  • Lassen Sie sich von einem Dachdecker oder Zimmerer umfassend zu Ihrem Projekt beraten. Oftmals haben die Chefs der Betriebe selbst eine Weiterbildung als Energieberater absolviert, dann brauchen sie keinen weiteren Dienstleister einschalten. Ergebnis der Beratung ist ein Angebot für den Einbau der neuen Dachfenster. Zusätzlich kommt die Förderfähigkeit zur Überprüfung.
  • Die notwendigen Aufgaben für die erfolgreiche Antragstellung für die BAFA Förderung werden erledigt. Unter anderem erstellt dafür der zertifizierte Energieberater die technische Projektbeschreibung (TPB).

Nun ist der Zeitpunkt für den Handwerker gekommen, um den Dachfenster-Einbau zu starten. Sind die Arbeiten abgeschlossen, muss der Energieberater den technischen Projektnachweis (TPN) erstellen und diesen mit der Rechnung beim BAFA einreichen. Wurde der Zuschuss schlussendlich erfolgreich bewilligt, dann wird der Förderbetrag auf das von Ihnen bekannt gegebene Bankkonto überwiesen.

Da zurzeit ein hohes Aufkommen von Anträgen auf BAFA-Zuschüsse besteht, kann es zu längeren Bearbeitungszeiten auf der Seite der BAFA kommen. Für den Bescheid ist mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu zwölf Wochen zu rechnen.

Bild von Dachfenstern
Für BAFA-Zuschüsse müssen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 12 Wochen rechnen.

Tipps zur optimalen Nutzung der Fördermittel

Beachten Sie, dass die BEG-Förderung mit regionalen Fördermöglichkeiten kombinierbar ist. Durch die Kombination mehrerer Förderprogramme können Sie sich die maximale Höhe finanzieller Zuschüsse für Dachfenster sichern. Nutzen Sie dafür unseren Fördermittel-Rechner!

Mit unserem Fördermittel-Rechner erfahren Sie nach wenigen Klicks, welche Finanzhilfen sie beantragen können.

Empfehlenswert ist die Zusammenarbeit mit Fachbetrieben, welche über ein Förderservice verfügen und die notwendigen Schritte zu einer erfolgreichen Förderung zeitgerecht und formal korrekt für Sie abwickeln. 

Nehmen Sie einen Energieberater in Anspruch, um die fachlich richtigen und umfassenden Entscheidungen für Ihr energieeffizientes Heim zu treffen. Im Rahmen der BEG EM können Sie auf Basis eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) einen zusätzlichen Förderbonus von 5 Prozent in Anspruch nehmen und zudem 50 Prozent der Kosten für den Energieberater geltend machen.

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