Förderung & Beratung

BEG-Förderung für die Dachsanierung 2024


Lesezeit 5'

17.05.2024 von Knut Köstergarten
Förderung & Beratung

BEG-Förderung für die Dachsanierung 2024


Lesezeit 5'

17.05.2024 - Knut Köstergarten

Auch 2024 stehen für die Dachsanierung umfängliche staatliche Fördermittel zur Verfügung, die von Hausbesitzern in Anspruch genommen werden können. Der Fokus der BEG-Förderung für Dachsanierung liegt primär auf der Einsparung von Energie. Daher liegt der Schwerpunkt auf der Förderung nachträglicher Dämmungsmaßnahmen mit dem Ziel, den Wärmeverlust signifikant zu reduzieren. Die Fördermittel werden vor allem vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), der bundeseigenen KfW-Bank sowie dem Finanzamt als Steuerbonus bereitgestellt. Sowohl BAFA als auch KfW fördern beide nach der BEG (Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude).

Energieberatung als Voraussetzung für staatliche Förderung

Um in den Genuss einer Förderung für die Dachsanierung zu kommen, ist es notwendig, sich rechtzeitig über die Möglichkeiten zu informieren: Voraussetzung für eine staatliche Förderung ist stets, dass die Fördermittel vor dem Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden. Zudem gelten für die Förderung spezifische technische Mindestanforderungen, die strenger als die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) sind und zusätzlich erfüllt werden müssen. Zusätzlich ist es verpflichtend notwendig, bei der Förderung einen Sachverständigen bzw. Energieberater aus der Liste der Energie-Effizienz-Experten einzubinden, da nur dieser die erforderlichen Bescheinigungen ausstellen kann. Die Kosten für eine Energieberatung werden bis zu 80 Prozent vom Staat erstattet, bei einer maximalen Fördersumme von 1300 Euro. 

Bild von Dämmung einer Hauswand
Die Energieberatung ist eine Voraussetzung für staatliche Förderung.

Individueller Sanierungsfahrplan erhöht Förderung erheblich

Während das BAFA vor allem die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen bearbeitet, ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in erster Linie für Kredite verantwortlich, mit denen die Sanierung zum Effizienzhaus gefördert wird. Unter Einzelmaßnahmen fallen Dachsanierungen, Dämmung und Dachausbau allgemein. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, dann wird ein iSFP-Bonus von zusätzlichen fünf Prozent gewährt, was die BAFA-Förderung von 15 auf 20 Prozent erhöht. 

Ihr zusätzlicher Vorteil: Mit einem iSFP steigen die maximal förderfähigen Kosten von 30 000 auf 60 000 Euro. So können Sie statt 4500 bis zu 12 000 Euro Förderung erhalten. Wenn Sie Ihre Dachsanierung fördern lassen wollen, macht also ein vom Energieberater erstellter individueller Sanierungsfahrplan absolut Sinn. Der Staat fördert zudem die Kosten für die iSFP-Erstellung mit 80 Prozent.

Unter dem Titel ‚BEG Klimafreundlicher Neubau‘ werden 2024 zudem auch klimafreundliche Neubauten über zinsgünstige Kredite einschließlich Tilgungszuschuss gefördert. Bei der KfW können die entsprechenden Förderkredite beantragt werden.

Lesen Sie hier welche besonderen Regelungen es bei der Dachsanierung bei Gebäuden unter Denkmalschutz gibt.

Bild von Planung eines Effizienshauses
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan erhöht sich die Förderung auf bis zu 12 000 Euro.

BAFA-Förderung oder KfW-Förderung?

Eigentümer haben bei der Förderung für die Dämmung die Wahl zwischen:

• BAFA, das die Dämmung als einzelne Sanierungsmaßnahme mit einem Zuschuss fördert. Das entsprechende Förderprogramm heißt „Förderungen für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.“

• KfW, die Ergänzungskredite zur günstigen Finanzierung der Maßnahme bereitstellt. Vor allem Eigentümer, die nicht über ausreichend Eigenkapital verfügen, profitieren von den Ergänzungskrediten der KfW. Die zugehörige KfW-Förderung lautet „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude – Kredit 358/359“

Falls über die Dachsanierung auf Basis der BEG-Förderung für Dachsanierung hinaus das komplette Haus saniert werden soll, dann steht seitens der KfW die „Effizienzhaus-Förderung“ zur Verfügung. Dabei handelt es sich um zinsgünstige Förderkredite mit Tilgungszuschuss.

In einigen Kommunen und Bundesländern stehen zusätzlich Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für die Dachsanierung zur Verfügung. Nutzen Sie dafür unseren Fördermittel-Rechner.

Mit unserem Fördermittel-Rechner erfahren Sie nach wenigen Klicks, welche Finanzhilfen sie beantragen können.

Die Alternative: Steuerbonus statt BEG-Förderung

Pro Haus oder Wohnung können Besitzer 20 Prozent der Sanierungskosten geltend machen, bis maximal 40 000 Euro. Der Steuernachlass verteilt sich über drei Jahre:

Im ersten Jahr, in dem die Baumaßnahme abgeschlossen wird, und im darauffolgenden Jahr beträgt die Ermäßigung sieben Prozent der Kosten, maximal 14 000 Euro pro Jahr.

Im dritten Jahr gibt es eine Steuerermäßigung in Höhe von 6 Prozent, maximal 12 000 Euro.

Die steuerliche Förderung der Sanierungskosten kann nicht nur finanziell attraktiver sein als die Förderung durch KfW oder BAFA, sie hat auch weitere Vorteile: Sie ist unbürokratischer, sie muss nicht vor Beginn der Arbeiten beantragt werden und auf den Steuerbonus gibt es einen sicheren Rechtsanspruch. Ein wichtiges Argument gerade im Hinblick darauf, dass die BEG-Förderung in den letzten Jahren aus politischen Gründen immer wieder verändert wurde und deshalb wenig verlässlich war.

Bild von Energiemessung eines Hauses
Alternativ zur Förderung kommt der Steuerbonus von 20 Prozent infrage.

Alle Förderungen und Kosten im Überblick

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle stehen neben der BEG-Förderung für Dachsanierung auch Förderungen zur Dämmung von Fassade, Keller, Fenster bzw. Haustür sowie sommerlichen Wärmeschutz zur Verfügung:

BAFA: BEG-Einzelmaßnahme (EM) in Form einer Basisförderung in der Höhe von einem 15-prozentigen Zuschuss. Als maximale Investition werden 30 000 EUR pro Wohneinheit und Jahr gefördert. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) wird zusätzlich ein Förderbonus von fünf Prozent gewährt. Die maximal förderfähige Investitionssumme erhöht sich auf 60 000 EUR pro Wohneinheit und Jahr.

KfW: Ein Ergänzungskredit wird im Rahmen des Programmes „BEG EM 358/359“ bis zu maximal 120 000 EUR pro Wohneinheit gewährt. Selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen bis zu 90 000 EUR können einen Zinsvorteil von bis zu 2,5 Prozent in Anspruch nehmen.

Finanzamt: Gemäß § 35c EstG wird für die Dachsanierung ein Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent gewährt, aber nicht zusätzlich, sondern nur alternativ zur BEG- und KfW-Förderung. Der Steuerbonus wird als Teil der Einkommensteuer bei der Einkommensteuererklärung von der Steuerschuld abgezogen. Der Antragsteller muss Eigentümer sein und das Haus selbst bewohnen.

• Auch im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus können Förderungen von KfW oder alternativ Finanzamt im Sinne einer kumulierten Förderung für Einzel- und Sanierungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden: 

KfW: Im Rahmen von „BEG WG 261“ wird ein Förderkredit mit fünf bis 25 Prozent Tilgungszuschuss in Abhängigkeit vom Effizienzhaus-Standard gewährt. Ein zusätzlicher Bonus von zehn Prozent kann für sogenannte Worst Performing Buildings beansprucht werden, also ältere Häuser, die bislang eine sehr schlechte Energiebilanz aufweisen. 

Unter dem Titel ‚BEG Klimafreundlicher Neubau‘ werden 2024 auch klimafreundliche Neubauten über zinsgünstige Kredite einschließlich Tilgungszuschuss gefördert. Bei der KfW können die entsprechenden Förderkredite beantragt werden.

Zu bedenken ist, dass es verpflichtend notwendig ist, bei der Förderung einen Sachverständigen bzw. Energieberater aus der Liste der Energie-Effizienz-Experten einzubinden. Nur dieser kann die erforderlichen Bescheinigungen ausstellen. Dabei sind die Beratungsleistungen eines Energieberaters inklusive des individuellen Sanierungsfahrplans wiederum förderfähig.

Wie beantrage ich die BEG-Förderung für Dachsanierung?

Der Förderantrag zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gliedert sich beim BAFA auch bei der BEG-Förderung für Dachsanierung in sechs Schritte, die folgenden Ablauf ergeben:

            1: Einholen von Angeboten

            2: Beauftragen der technischen Projektbeschreibung

            3: Stellen des Antrages

            4: Umsetzen der Maßnahme

            5: Einreichen des Verwendungsnachweises

            6: Durchführen der Prüfung und Auszahlung

Über das BAFA Portal können Sie sich registrieren, Ihre Anträge stellen und deren Status einsehen.

Die Förderung eines Kredites für die Sanierung oder den Neubau von klimafreundlichen Gebäuden beantragen Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Vor Beginn eines Sanierungsvorhabens kann im KfW-Zuschussportal der Zuschuss beantragt werden. Privatpersonen können die Antragstellung auch durch einen Bevollmächtigten durchführen lassen, etwa den Energieberater.

Nutzen Sie unseren Dach-Sanierungsrechner für eine erste Kostenschätzung Ihres Projekts.

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