Dach-Inspirationen

Terrassenüberdachung: Oft ist eine Baugenehmigung erforderlich


Lesezeit 4'

21.04.2019 von nicole-ziese
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Terrassenüberdachung: Oft ist eine Baugenehmigung erforderlich


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21.04.2019 - nicole-ziese

Ein Terrassenüberdachung bietet zusätzlichen Raum, der den Außen- mit dem Innenbereich verbindet. Das ermöglicht Ihnen, auch bei schlechtem Wetter draußen zu frühstücken. Im besten Fall schützt Ihre Terrassenüberdachung Sie zudem vor zu großer Hitze und UV-Belastung und Sie können sogar bei praller Mittagssonne Ihren Garten genießen.

Erst planen, dann bauen

Bevor Sie jedoch mit dem Projekt beginnen, sind einige rechtliche Anforderungen zu beachten. Denn es handelt sich um eine bauliche Veränderung eines bestehenden Gebäudes. Hauptsächlich geht es um die Frage, ob Sie für den Bau einer Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung benötigen. Doch das ist noch nicht alles.

Ein Terrassenüberdachung bietet zusätzlichen Raum, der den Außen- mit dem Innenbereich verbindet.
Ein Terrassenüberdachung bietet zusätzlichen Raum, der den Außen- mit dem Innenbereich verbindet.

Foto: iStock.com / Ziga Plahutar

Terrassenüberdachungen sind sowohl online als auch in Baumärkten in großer Vielfalt erhältlich. Meist lassen sie sich relativ einfach montieren. Allerdings sollten Bauherren darauf verzichten, eine Terrassenüberdachung als spontanes Wochenendprojekt durchzuziehen. Damit Sie lange Zeit Freude an Ihrer Terrassenüberdachung haben, sollten Sie diese grundlegenden Aspekte berücksichtigen:

  • Baurecht: Ist eine Baugenehmigung erforderlich? Welche weiteren Rechtsfragen sind zu bedenken?
  • Statik: Ist ausreichend Stabilität für die neue Konstruktion vorhanden?
  • Ästhetik: Passt die Terrassenüberdachung zu dem bestehenden Gebäude und zur Gartengestaltung?
Ob und wie Terrassenüberdachungen errichtet, verändert oder erweitert werden dürfen, regelt in Deutschland das Baurecht.
Ob und wie Terrassenüberdachungen errichtet, verändert oder erweitert werden dürfen, regelt in Deutschland das Baurecht.

Foto: iStock.com / HannesEichinger

Baurecht: Regeln und Gesetze für Terrassenüberdachungen

Ob und wie Bauten errichtet, verändert oder erweitert werden dürfen, regelt in Deutschland das Baurecht. Es gibt das private Baurecht und das öffentliche Baurecht. Beim privaten Baurecht geht es insbesondere um Rechte der Nachbarn, die von einer Baumaßnahme betroffen sind. Das öffentliche Baurecht umfasst sowohl bundesweite als auch länderspezifische Gesetze.

Ob Sie für die Errichtung Ihrer privaten Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung benötigen, hängt vor allem von den Regelungen der Bauordnung ab. Da es sich bei der Bauordnung um Länderrecht handelt, unterscheiden sich die Anforderungen innerhalb Deutschlands. Sprich: Für die Errichtung einer Terrassenüberdachung gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen.

Generell gibt es für das Errichten einer Terrassenüberdachung – je nach Bundesland und Kommune – drei denkbare Varianten:

  • Es ist weder eine Baugenehmigung noch eine Meldung an das Bauamt erforderlich.
  • Es ist eine Meldung des Bauvorhabens an die zuständige Behörde erforderlich.
  • Es muss eine Meldung des Bauvorhabens erfolgen und ein Antrag auf Erlass einer Baugenehmigung.

Baugenehmigung ja oder nein?

Die wichtigsten Faktoren, die darüber entscheiden, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, sind:

Terrassenüberdachung oder nicht
Zunächst geht es um die Frage, ob es sich bei Ihrer geplanten Maßnahme um eine Terrassenüberdachung im baurechtlichen Sinne handelt. Dies ist insbesondere bei Sonnensegeln und Markisen nicht der Fall. Auch ein Pavillon, den Sie auf Ihrer Terrasse aufstellen und jederzeit wieder entfernen können, ist im baurechtlichen Sinne keine Terrassenüberdachung. Sollten Sie den Pavillon jedoch fest im Boden Ihrer Terrasse verankern, so handelt es sich in den meisten Fällen um eine Terrassenüberdachung im baurechtlichen Sinne. Das Material Ihrer Terrassenüberdachung ist jedoch ohne Bedeutung für die Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Terrassenüberdachung handelt oder nicht.

Bundesland und Kommune
Wie erwähnt sind Bauordnungen länderspezifisch. Daher kann es sein, dass ein und dieselbe Terrassenüberdachung in einem Bundesland ohne Baugenehmigung errichtet werden darf, während in einem anderen eine Baugenehmigung erforderlich ist.

Damit Sie lange Zeit Freude an Ihrer Terrassenüberdachung haben, sollten Sie diese grundlegenden Aspekte berücksichtigen.
Damit Sie lange Zeit Freude an Ihrer Terrassenüberdachung haben, sollten Sie diese grundlegenden Aspekte berücksichtigen.

Foto: iStock.com / Pollyana Ventura

Genehmigungsverfahren: Die erfolgreiche Antragstellung

Es ist ratsam, bereits in der Planungsphase Kontakt zum örtlichen Bauamt aufzunehmen. Hier können Sie sich normalerweise kostenfrei beraten lassen und erfahren, ob Ihr Projekt Aussicht auf Erfolg hat. So wissen Sie, worauf Sie bei der Planung der Terrassenüberdachung achten müssen.

In diesem Vorgespräch erfahren Sie zudem, welche Unterlagen Sie zum Beantragen eines Baugenehmigungs-Erlasses einreichen müssen. In der Regel sind dies folgende:

  • ausgefüllter Bauantrag
  • detaillierte Beschreibung des geplanten Objektes
  • Aufstellung der Kosten für die Erstellung
  • Grundriss, Schnitte und Ansichten
  • statischer Erfassungsbogen
  • aktueller Lageplan des Grundstücks vom Katasteramt

Ohne erforderliche Baugenehmigung drohen Bußgeld und Abriss

Wichtig: Bauherren, die eine Terrassenüberdachung ohne eine erforderliche Baugenehmigung errichten, haben mit deutlichen Konsequenzen zu rechnen. Einerseits kann ein Bußgeld verhängt werden, andererseits kann der Abriss der Überdachung angeordnet werden. Oft gibt es die Möglichkeit, eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung auch nachträglich zu stellen. Diese wird ebenfalls nur erteilt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Achtung: Baurechtliche Vorschriften auch bei genehmigungsfreien Bauten

Ganz gleich, ob sie für die Errichtung Ihrer Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung benötigen oder nicht, gelten für Sie in jedem Fall stets die folgenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften:##

  • Statik: Ist die Konstruktion in sich tragfähig? Lässt sich die Terrassenüberdachung unter statischen Gesichtspunkten auf die geplante Art und Weise an der Hauswand (oder Mauer) befestigen?
  • Schnee- und Windlast: Hier gelten regional unterschiedliche Anforderungen, da diese Naturereignisse je nach Region verschieden stark ausgeprägt sind
  • Mindestabstand zum Nachbargrundstück
  • Ausreichende Belüftung und Belichtung der hinter der Überdachung liegenden Räume
  • Brandschutz
  • Denkmalschutz

Privates Baurecht: Die Rechte der Nachbarn

Die Errichtung einer Terrassenüberdachung kann die Rechte der Nachbarn beeinträchtigen. Einerseits können Gründe vorliegen, die die Erteilung einer Baugenehmigung verhindern. Daneben sind auch Nachteile für den Nachbarn denkbar, die dieser aus rechtlicher Sicht hinnehmen muss – erfreut wird er trotzdem nicht sein. Darum ist es in jedem Fall sinnvoll, vor dem Bau einer Terrassenüberdachung mit seinen Nachbarn zu sprechen. Dies gilt insbesondere bei Reihenhäusern.

Wichtig: Wenn eine Baugenehmigung vorliegt, kann Ihr Nachbar Ihnen die Errichtung einer Terrassenüberdachung nicht verbieten.

Das Wichtigste auf einen Blick

Damit Ihr Projekt Terrassenüberdachung ein Erfolg wird, sollten Sie bei der Umsetzung Schritt für Schritt vorgehen:

  • Schritt 1: die Überdachung unter Einbeziehung des Bauamtes planen
  • Schritt 2: Statik und Ästhetik bei der Planung berücksichtigen
  • Schritt 3: Gespräch mit den Nachbarn suchen
  • Schritt 4: falls notwendig: Meldung beim Bauamt vornehmen beziehungsweise Antrag auf Erlass einer Baugenehmigung stellen
  • Schritt 5: (erst) nach Erhalt der Baugenehmigung mit der Errichtung beginnen

Sie möchten noch mehr Informationen rund um das Thema Terrassenüberdachung erhalten? Dann lesen Sie auch unseren Artikel „Baurecht, Statik und fachgerechte Ausführung: So bauen Sie eine Dachterrasse“.