Sie besitzen ein denkmalgeschütztes Haus und möchten das bisher ungenutzte Dachgeschoss erschließen – neue Dachfenster inklusive? Wir verraten Ihnen, welchen Spielraum der Denkmalschutz Dachfenster zulässt, um für mehr Licht zu sorgen.
So schön ein denkmalgeschütztes Gebäude auch ist: Viele Bestandsbauten sind in die Jahre gekommen und benötigen eine umfassende Sanierung. Eigentümer, die eine solche Immobilie sanieren möchten, sehen sich in Deutschland mit der Denkmalschutzbehörde konfrontiert. Sie genehmigt alle Maßnahmen, mit denen ein Gebäude möglichst originalgetreu instandgesetzt werden soll. Dazu zählen vor allem die Bereiche wie Fassade, Dach, Gauben oder Dachfenster, die in der Außenwahrnehmung sichtbar sind und nicht einfach so verändert werden dürfen.
Modernisierung und Denkmalschutz
Zeitgenössische Modernisierungen, wie moderne Fenster, energetische Sanierungen und Denkmalschutz müssen in solchen denkmalgeschützten Gebäuden miteinander vereinbart werden – machbar, aber kompliziert. Denn einerseits soll das ursprüngliche Ambiente des Gebäudes gewahrt werden, anderseits wünschen sich Bauherren moderne Wohnstandards. Dazu zählen im Dachgeschoss auch gut gedämmte Dachflächenfenster, die solche Bereiche zum Wohnen nutzbar machen.
Übrigens: Hier finden Sie allgemeine Informationen zu Dachfenster Arten oder im Speziellen zum Dachfenster-Austausch.
Denkmalschutz in Deutschland
Der Denkmalschutz ist in Deutschland in den 16 Bundesländern verankert. Er dient vor allem dem Schutz von Kulturdenkmälern und historisch schützenswerten Anlagen, den sogenannten Ensembles. Damit Kulturdenkmäler von hohem Wert dauerhaft erhalten bleiben, legt die Denkmalschutzbehörde Rahmenbedingungen dafür fest, in welcher Form Bestandsgebäude modernisiert werden müssen. Aus diesem Grund variieren diese Bestimmungen zwischen einzelnen Bundesländern.
Denkmalschutz Dachfenster: Ohne Genehmigung geht es nicht
Jede Veränderung an einem denkmalgeschützten Gebäude unterliegt der Zustimmung der Denkmalschutzbehörde. Dazu zählen vor allem alle sichtbaren Veränderungen am Altbestand. Die Fenster-Instandsetzung zum Beispiel muss weitestgehend den historischen Vorgaben entsprechen und darf nicht zu irreversiblen Schäden an der Bausubstanz führen. Gerade die Zustimmung für moderne Dachflächenfenster zur Straßenseite ist schwierig und wird selten genehmigt. Denn häufig befinden sich im Altbestand gar keine Fenster oder nur kleine Dachausstiege. Die Untere Denkmalschutzbehörde dient dem Bürger als erster primärer Ansprechpartner in Städten und Kreisen.
Ist mein Wohnhaus denkmalgeschützt?
Wer eine Bestandsimmobilie erwerben möchte, sollte zunächst feststellen, ob es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt. Bei manchen Bauten ist das tatsächlich nicht auf den ersten Blick erkennbar. Ein Anruf beim Fachbereich der Stadt genügt, um die erforderliche Information zu erhalten. Ein waches Auge sollten Interessierte auch beim Kauf einer Immobilie haben, die selbst nicht unter Denkmalschutz steht, sich aber in einem Häuserensemble mit historischem Wert befindet. Solche Hausgruppen können dem Ensembleschutz unterliegen. Auch dann bedürfen alle Veränderungen rund um die einzelnen Gebäude der Zustimmung durch den Denkmalschutz.
Neue Dachfenster im historischen Altbestand
Sie möchten Ihr Dachgeschoss ausbauen und benötigen dazu Dachflächenfenster, die am besten auch noch dem aktuellen Stand der Technik entsprechen? Informieren Sie sich zunächst bei der Denkmalschutzbehörde, welchen Spielraum sie Ihnen hinsichtlich der Modernisierung bietet.
Häufig genehmigt die Denkmalschutzbehörde den Einbau solcher Dachfenster nur, wenn die Fenster von der Straßenseite nicht wahrzunehmen sind und ein Gesamtbild nicht stören. Eine Veränderung des Dachstuhls selbst ist damit meistens ausgeschlossen. Immer wieder genehmigt der Denkmalschutz aber einen Einbau von Dachfenstern, wenn sie sich zwischen die vorhandenen Dachsparren setzen lassen, früher verwendete Materialien zum Einsatz kommen und als superflache Einbauten kaum zu erkennen sind.
Spezielle Fenstersysteme für den Altbestand
Auf dem Markt gibt es mittlerweile zahlreiche Hersteller, die spezielle Fenstersysteme für den geschützten Altbestand entwickelt haben. Eine Garantie für eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde ist dies allerdings nicht.
Unser Tipp: Sprechen Sie mit den Fachbetrieben über Ihr Vorhaben. In vielen Fällen haben die Handwerker jahrelange Erfahrungen, welche Dachflächenfenster oder Gauben eine Chance auf Genehmigung haben und beraten sie.
KfW-Förderung für Denkmalschutz Dachfenster
Der Staat unterstützt die Eigentümer denkmalgeschützter Immobilien durch Förderprogramme und diverse Steuervorteile. Wer selbst in einem denkmalgeschützten Haus wohnt, kann 90 Prozent der Renovierungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren abschreiben. Dazu gehören auch der Einbau oder Austausch von Dachfenstern. Kapitalanleger, die eine Immobilie später vermieten, schreiben sogar 100 Prozent ab. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Förderprogramme sowohl für Einzelmaßnahmen wie Komplettsanierungen.