Förderung & Beratung

Was bringt das neue EEG 2023 Photovoltaik-Besitzern?


Lesezeit 3'

15.09.2022 von Michael Podschadel
Förderung & Beratung

Was bringt das neue EEG 2023 Photovoltaik-Besitzern?


Lesezeit 3'

15.09.2022 - Michael Podschadel

Mit den im Juli 2022 beschlossenen Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden private PV-Anlagen wieder deutlich attraktiver. Gründe dafür sind der Wegfall der EEG-Umlage, Erhöhungen der Einspeisevergütung und eine deutliche Vereinfachung der Inbetriebnahme von PV-Anlagen. Viele Änderungen treten erst 2023 in Kraft. Von einigen Neuerungen profitieren Eigenheimbesitzer aber schon jetzt.

Bild von Photovoltaik-Anlage auf dem Dach
EEG 2023: Eigenheimbesitzer profitieren von Neuregelungen.

Das sind die wichtigsten Änderungen im EEG 2023 für PV-Anlagen

  • höhere Einspeisevergütung bei Teil- und Volleinspeisung
  • keine Minderung der Einspeisevergütung bis 2024
  • Einkommens- und Gewerbesteuer entfällt für kleinere PV-Anlagen
  • parallele Anmeldung von zwei Anlagen möglich
  • Einspeisevergütung für PV-Anlagen auf Garagen/Carport
  • Abschaffung EEG-Umlage: kein Erzeugungszähler mehr notwendig
  • leichterer Netzanschluss

Höhere Einspeisevergütung bei Selbstnutzung plus Teileinspeisung  

Auch wer einen Teil der auf dem Dach erzeugten Energien selbst nutzt, profitiert zukünftig von einer höheren Einspeisevergütung. Für solche PV-Anlagen ist eine Vergütung von 8,2 Cent pro kWh bis zu einer Anlagenleistung von 10 kWp vorgesehen. Darüber sinkt die Einspeisevergütung auf 7,1 Cent pro kWh. Vorgesehen ist auch, dass die Vergütungssätze bis Januar 2024 konstant bleiben sollen und erst danach halbjährlich geringfügig gesenkt werden.

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Volleinspeisung: Höhere Einspeisevergütung für neue PV-Dachanlagen

Bereits ab dem 30. Juli 2022 gelten neue Sätze bei der Einspeisevergütung. Das lohnt sich besonders bei einer Volleinspeisung, also wenn der erzeugte Strom vollständig an den jeweiligen Netzbetreiber geliefert wird. Betreiber einer PV-Anlage mit einer Leistung von bis zu 10 kWp (Kilowatt-Peak) können mit 13,0 Cent pro kWh (Kilowattstunde) rechnen. Ist die Anlage leistungsfähiger, gibt es bei einer Leistung von über 10 kWp immerhin noch 10,9 Cent pro kWh. Bedingung: Die Anlage ist nach dem 30. Juli 2022 in Betrieb gegangen, wurde aber vorher bereits als PV-Anlage für die Volleinspeisung angemeldet.

EEG 2023: Die Einspeisevergütungen für Nutzungsarten von PV-Anlagen steigen.

Keine Einkommens- und Gewerbesteuer mehr für kleinere PV-Anlagen

Durch die Anhebung der Grenze auf 30 kWp, ab der Einkommens- und Gewerbesteuer entrichtet werden müssen, sinkt der bürokratische Aufwand für die meisten Anlagenbesitzer und solche, die es werden wollen. Zudem ist die Anwesenheit eines Technikers des Netzbetreibers bei PV-Installation und Netzanschluss einer Anlage mit einer Leistung bis 10 kWp nicht mehr zwingend erforderlich.

Neu im EEG 2023: Zwei PV-Anlagen auf einem Dach für unterschiedliche Nutzungen anmelden

Neu im EEG 2023 ist die Möglichkeit, zwei PV-Anlagen auf dem Dach für unterschiedliche Einspeisungen anzumelden. So können Besitzer beispielsweise eine Einspeiseanlage mit Eigennutzung und eine Anlage mit Volleinspeisung parallel betreiben. Für die sogenannte Anlagenzusammenfassung von zwei PV-Anlagen müssen allerdings auch zwei Messsysteme installiert werden.

Einspeisevergütung für PV-Anlagen auf Carport und Co.

Ebenfalls neu ist die Möglichkeit, eine Einspeisevergütung für PV-Anlagen zu erhalten, die beispielsweise im Garten, auf der Garage oder auf einem Carport errichtet werden. Dafür muss allerdings ein (im EEG noch genauer zu definierender) Nachweis erbracht werden, dass die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Hausdach nicht möglich ist. Hier geht es zum Gesetzentwurf der Bundesregierung.

EEG 2023: Die PV-Anlage kann auch auf Carports oder Garagen installiert werden.

Abschaffung der EEG-Umlage ab 2023: kein Erzeugungszähler mehr nötig

Ab 2023 entfällt die bisherige EEG-Umlage komplett. Dass ist nicht nur eine wichtige finanzielle Entlastung für Verbraucher angesichts steigender Energiepreise, sondern reduziert auch den Aufwand für Betreiber privater PV-Anlagen. Denn durch den Wegfall der EEG-Umlage ist auch kein Erzeugungszähler mehr erforderlich. Der wurde nur benötigt, um den Eigenverbrauch der privaten Photovoltaiksysteme und die entsprechend anfallende Umlage zu ermitteln. Vorhandene Zähler können 2023 also wieder ausgebaut werden und neue Anlagen kommen dann gleich ohne aus. Damit wird die Abrechnung insgesamt unkomplizierter.

EEG 2023: Weniger Bürokratie für mehr Photovoltaik

Das EEG 2023 wurde mit dem Ziel erneuert, Deutschland bis 2030 zu 80 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Ressourcen zu versorgen. Ein Hebel dafür soll die erleichterte Inbetriebnahme sein. So müssen die Netzbetreiber ab 2025 ein Webportal anbieten können, das Anfragen für geplante PV-Anlagen vereinfacht und die Inbetriebnahme dank gesetzlich vorgeschriebener Bearbeitungsfristen beschleunigt.

Neue Einspeisevergütung nach EEG braucht EU-Zustimmung

Trotz vieler guter Neuerungen gibt es bei der im EEG 2023 angelegten Erhöhung der Einspeisevergütung aber noch eine Hürde zu nehmen: Für die Anhebung der neuen Vergütungssätze steht die Freigabe durch die EU-Kommission noch aus. Um diese Beihilfegenehmigung voranzutreiben, hat das Bundeswirtschaftsministerium bereits Gespräche mit der EU-Kommission aufgenommen.

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