Neue Gerüstbau-Regel nimmt Dachdecker in die Pflicht
Gerüstbau-Regel_Head

Neue Gerüstbau-Regel nimmt Dachdecker in die Pflicht

9. April 2019

 · Michael Podschadel

Mit Stand Januar 2019 liegt das für Gerüstbauer und Gerüstnutzer verbindliche Regelwerk TRBS 2121 Teil 1 aktualisiert vor. Trotz ihrer Mitwirkung zeigen sich die Bundesinnung Gerüstbau und der Bundesverband Gerüstbau mit dem Ergebnis nicht voll zufrieden. Ein „ganzheitlicher Ansatz zur Verbesserung der Arbeitssicherheit fehlt“, heißt es auf der offiziellen Website. Tatsächlich fällt auf, dass im Vergleich zur vorherigen Variante dieses Regelwerks nun einige Gerüstvarianten aus dem Anwendungsbereich herausgenommen wurden. Dabei handelt es sich etwa um fahrbare Arbeitsbühnen, Tragkonstruktionen und Bockgerüste.

Gerüstbau-Regel: Dachdecker muss Funktionsfähigkeit selbst kontrollieren

Eine für Dachdecker, Zimmerer und Spengler wichtige Neuerung der TRBS 2121 Teil 1 ist die klare Trennung zwischen dem Gerüsthersteller, also dem Gerüstbauer und dem Gerüstnutzer. Das Kapitel 4.3 enthält nun zahlreiche Vorgaben zum Gebrauch des Gerüstes. Im neuen Regelwerk heißt es ausdrücklich: dass sich die Nutzer nach Übernahme vom Gerüsthersteller eigenverantwortlich um den sicheren Gebrauch und Betrieb kümmern müssen. Konkret wird auf die Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle durch den Gerüst nutzenden Betrieb verwiesen. Dieser muss dann eine qualifizierte Person hiermit beauftragen.

Gerüstbau-Regel: Ab sofort sind auch Gerüstnutzer, wie Dachdecker, stärker in der Sicherheits-Pflicht.“ (Quelle: Michael Gaida, Pixabay)
Neues Regelwerk: Ab sofort sind auch Gerüstnutzer, wie Dachdecker und Zimmerer, stärker in der Sicherheitspflicht. (Quelle: Michael Gaida, Pixabay)

Beim qualifizierten Prüfer kann es sich um einen Gerüstbaumontageleiter oder Gerüstbaumeister handeln. Auch wenn dieser vom Gerüstbauer selbst beauftragt wird, entbindet dies Dachdeckerbetriebe und weitere Nutzer allerdings nicht von der Inaugenscheinnahme. Im Regelwerk heißt es wörtlich: „Wird das Gerüst von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig oder nacheinander gebraucht, hat jeder Arbeitgeber sicherzustellen, dass die vorgenannte Inaugenscheinnahme durchgeführt wird.“

Gerüstbau-Regel: Kennzeichnung und Prüfprotokoll vorhanden?

Im Rahmen der sogenannten Inaugenscheinnahme muss der Dachdeckerbetrieb prüfen und sicherstellen, inwieweit das vorhandene Gerüst für die auszuführenden Arbeiten geeignet ist. Und ob die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen vorhanden sind. Eine Kennzeichnung und ein Prüfprotokoll des Gerüstherstellers – also des ausführenden Gerüstbausunternehmers – dienen hier als Anhaltspunkt. Allerdings ist die Sicherheit des Gerüsts nach besonderen Ereignissen wie Unwettern erneut zu prüfen.

Neben der Standfestigkeit und Tragfähigkeit steht für nutzende Betriebe die Prävention von Abstürzen an erster Stelle der Arbeitssicherheit. Laut TRBS 2121 Teil 1 müssen ab einer potenziellen Fallhöhe von 0,30 Metern Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz ergriffen werden. Für den Gerüstnutzer gilt dabei wie für den Gerüstbauer die Rangfolge: erst Absturzsicherung, dann Auffangeinrichtung und erst danach persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).

Gerüstbau-Regel: Sicherung über Seitenschutz erforderlich

Ein Grundsatz der Arbeitssicherheit ist das TOP-Prinzip. Hiernach sollten zunächst Technische Maßnahmen, dann alternativ Organisatorische Maßnahmen und als letzte Variante Personenbezogene Maßnahmen ergriffen werden. Für die Absturzsicherung auf dem Gerüst bedeutet das vereinfacht: Seitenschutz als Kollektivschutz geht vor. Dies bildet auch die überarbeitete TRBS 2121 Teil 1 ab. Wörtlich heißt es hier: „Jede Gerüstlage, die als Arbeits- und Zugangsbereich genutzt werden kann, muss während des Gebrauchs durch den Gerüstnutzer durch Seitenschutz gesichert sein.“ Nur wenn es für die Ausführung einer besonderen Arbeit erforderlich ist den Seitenschutz zu entfernen, können Auffangeinrichtungen wie Schutznetze und Schutzgerüste eingesetzt werden. Erst in letzter Instanz ist die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung empfohlen.

Gerüstbau-Regel: Eine für Dachdecker, Zimmerer und Spengler wichtige Neuerung der TRBS 2121 Teil 1 ist die klare Trennung zwischen dem Gerüstersteller, als dem Gerüstbauer und den Gerüstnutzern.
Gerüstbau-Regel: Eine für Dachdecker, Zimmerer und Spengler wichtige Neuerung der TRBS 2121 Teil 1 ist, dass sie als Gerüstnutzer eigenmächtig keine Umbauten vornehmen dürfen.

Gerüstbau-Regel: Dachdecker dürfen keine Umbauten vornehmen

Zu den nun explizit genannten Pflichten des Gerüstnutzers gehört nach dem neuen Regelwerk auch, dass Umbauten vermieden und festgestellte Veränderungen dem verantwortlichen Gerüstbauunternehmen gemeldet werden müssen. Der Aus- oder Umbau von Bauteilen, insbesondere von solchen, die der Arbeitssicherheit dienen, hat „grundsätzlich durch einen Gerüsthersteller zu erfolgen“, wie es wortwörtlich heißt.

Für die Bundesinnung Gerüstbau und den Bundesverband Gerüstbau greift der rein technische Ansatz des neuen Regelwerks in der Praxis zu kurz. Ergänzend empfehlen sie Gerüstbaubetrieben die Einführung und Nutzung eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS), auf dessen Grundlage die Arbeitssicherheit auf der Baustelle ganzheitlich betrachtet und gesteigert wird. Von den Vorteilen eines gut organisierten Arbeitsschutzes profitieren auch Dachdecker, denn mit einem AMS lassen sich technische Lösungen, Sicherheitsunterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und weitere Arbeitsschutzaspekte gleichermaßen erfassen und realisieren. Zu den bekanntesten Lösungen zählt das AMS Bau, das die BG Bau ihren Mitgliedern zur Verfügung stellt.

Sie interessieren sich für das Thema Arbeitssicherheit. Dann lesen Sie unseren Artikel über Auf- und Abstieg mit Leitern.

Artikel jetzt teilen!

Weitere Artikel

Newsletter-Anmeldung

DACH-Ticker

Positiver Trend im Dachdeckerhandwerk: Steigerung der Azubizahlen

Die aktuellen Zahlen zeigen einen erfreulichen Anstieg der Azubizahlen im Dachdeckerhandwerk. Derzeit erlernen 8490 junge Menschen diesen Beruf, was einem leichten Anstieg um 0,75 Prozent im Vergleich zum Vorjahr mit 8427 Auszubildenden entspricht. Rolf Fuhrmann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), betont die positive Entwicklung trotz der allgemeinen Ausbildungssituation und intensiver Konkurrenz mit anderen Berufen.

7. Februar 2024

Holzhandel erzielt im Jahr 2023 deutlich weniger Umsatz

Das schwierige wirtschaftliche Umfeld verbunden mit einer sehr schwachen Baukonjunktur sorgten beim deutschen Holzhandel 2023 insgesamt für einen Umsatzrückgang von 15 Prozent. Teilweise ist dieser Umsatzrückgang aber auch weiter nachgebenden Preisen geschuldet. Die Jahresauswertung des monatlichen GD Holz Betriebsvergleiches zeigt deutlich, dass die schwachen Absatzmärkte im vergangenen Jahr voll auf die Umsatzentwicklung der Branche durchgeschlagen haben. Alle wichtigen Sortimente im Holzhandel sind von diesem Umsatzrückgang betroffen, am stärksten Schnittholz mit einem Umsatzrückgang von 24 Prozent.

2. Februar 2024

ifo Institut: Rentenalter an steigende Lebenserwartung koppeln

Das ifo Institut Dresden hat sich dafür ausgesprochen, das Rentenalter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. „Einige unserer Nachbarländer haben das bereits beschlossen, so die Niederlande, Schweden und Finnland“, sagt ifo-Rentenexperte Joachim Ragnitz. In den Niederlanden werde folgende Regel angewendet: Wenn die Menschen drei Jahre länger leben, müssen sie zwei Jahre länger arbeiten und bekommen ein Jahr länger Rente. Das Verhältnis von Rentnern zu Erwerbstätigen würde damit auch nach dem Jahr 2040 stabil bei rund 40 Prozent liegen und nicht auf fast 50 Prozent steigen, wie derzeit prognostiziert. 

16. Januar 2024

Beschäftigung auf Rekordniveau: Arbeitsmarkt zeigt sich 2023 widerstandsfähig

Im Dezember 2023 waren rund 2,6 Millionen Menschen arbeitslos. Im Vergleich zum November stieg die Arbeitslosenquote saisonbedingt um 0,1 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent. Staatssekretärin Leonie Gebers, Bundesministerium für Arbeit und Soziales: „Erfreulich ist, dass die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit 35,1 Millionen im Oktober erneut einen Höchststand erreicht hat und die Nachfrage nach neuen MitarbeiterInnen im Dezember trotz weiterhin schwacher Konjunktur wieder leicht gestiegen ist. Der Arbeitsmarkt erweist sich als verlässlich und widerstandsfähig.“

8. Januar 2024

Dachdecker gilt als am wenigsten durch Künstliche Intelligenz gefährdeter Beruf

Die meisten Büroberufe halten viele Menschen nach einer repräsentativen Umfrage der Marktforscher von YouGov für akut gefährdet, durch Künstliche Intelligenz (KI) ersetzt zu werden. Besser sind die Zukunftsaussichten für die handwerklich geprägten Berufe, bei denen sich die menschliche Komponente nur sehr schwer ersetzen lässt. Den Beruf des Schreiners halten 64 Prozent der Befragten für wenig oder gar nicht gefährdet, 65 Prozent den Beruf Maler und für den Beruf Dachdecker sehen gar 71 Prozent der Befragten wenig oder gar keine Gefahr.

21. Dezember 2023

Mayener Meisterwoche 2024 mit aktuellen Themen

In Mayen werden vom 24.-26. Januar 2024 wieder Tür und Tor für die Mayener Meisterwoche (MMW) geöffnet. Das Programm lässt keine Wünsche offen und beleuchtet die aktuellen Themen der Zeit: Neben wichtigen Neuerungen im Fachregelwerk geht es um Schadensfälle bei PV-Anlagen, die Möglichkeiten und Grenzen einer 4-Tage-Woche in Dachdeckerbetrieben, aber auch Cybersicherheit und KI im Handwerk versprechen interessante Einsichten. Ein Blick in das Programm lohnt auf jeden Fall.

15. Dezember 2023

Neues Führungs-Duo bei Velux Deutschland

Mit sofortiger Wirkung übernehmen Silke Stehr als Sprecherin der Geschäftsführung und Matthias Mager als Geschäftsführer Vertrieb die Leitung von Velux Deutschland. Jacob Madsen, bisheriger Geschäftsführer, wechselt als Executive Vice President Region North Europe in das Top-Management der Velux Gruppe. „Silke und Matthias haben viel Markt- und Branchen-Erfahrung und gestalten Velux schon lange erfolgreich mit,“ erklärt Madsen. „Gemeinsam werden wir unser Qualitätsversprechen, die enge Zusammenarbeit mit den Partnerbetrieben im Fachhandel und Handwerk und die starke Position des Unternehmens weiter ausbauen.“

4. Dezember 2023

Auftragszahlen im Wohnungsbau gehen weiter abwärts

„Seit mehr als einem Jahr verzeichnen wir nun schon negative Zahlen bei Baugenehmigungen und Auftragseingängen im Wohnungsbau. Von Januar bis September wurden fast 77.000 Wohneinheiten weniger genehmigt als im Vorjahreszeitraum. Die Order sind im September um real 15 Prozent zurückgegangen“, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe. Der Der Wohnungsbau brauche neben dem beim Kanzlergipfel verabschiedeten 14-Punkte-Plan kurzfristige Hilfe, sonst werde der Einbruch noch dramatischer.

24. November 2023

ifo Institut: Auftragsstornierungen im Wohnungsbau erreichen neuen Höchststand  

Die Stornierungswelle im Wohnungsbau reißt nicht ab. Im Oktober meldeten 22,2 Prozent der Unternehmen gestrichene Projekte, im Vormonat waren es 21,4 Prozent. „Es wird immer schlimmer, mehr und mehr Projekte scheitern am gestiegenen Zinsniveau und den teuren Baupreisen“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Das Neugeschäft im Wohnungsbau ist weiterhin sehr schwach, die Auftragsbestände der Firmen schmelzen ab.“ 

15. November 2023

ifo Institut: Wirtschaftsleistung 2023 schrumpft um 0,4 Prozent

Das ifo Institut hat seine Konjunkturprognose bestätigt. Demnach wird die deutsche Wirtschaftsleistung 2023 um 0,4 Prozent schrumpfen. Im kommenden Jahr wird sie dann um 1,4 Prozent steigen, aber 0,1 Prozentpunkte weniger als bislang gedacht. Im Jahre 2025 wird das Wachstum 1,2 Prozent betragen. „Anders als bislang erwartet dürfte die Erholung in der zweiten Jahreshälfte 2023 ausbleiben. Die Abkühlung setzt sich fort, in nahezu allen Branchen steht die Tendenz auf Flaute“, sagt ifo-Konjunkturchef Timo Wollmershäuser. 

8. September 2023