Förderung für Ihr Dach:
Egal, wie Ihr individuelles Projekt rund ums Dach aussieht, ob bei einer energetischen Sanierung, einer neuen Dämmung, einem Umbau oder wenn Ihr Haus unter Denkmalschutz steht: Oft ist für solche Maßnahmen eine Förderung möglich. Wichtig ist dafür allerdings immer, dass Sie die Förderung bereits vor Beauftragung des Handwerkers beantragen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Thema Dachsanierung achten sollten, wenn Sie eine Förderung in Anspruch nehmen möchten.
Fördermittel-Rechner: Welche Förderung passt zu Ihrem Projekt?
Förderungen rund ums Dach gibt es viele. Sie lassen sich in drei Kategorien einteilen: Zuschüsse, Kredite
und Steuervergünstigungen. Für Letztere ist das örtliche Finanzamt zuständig. Kredite und Zuschüsse werden
auf Bundesebene vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Einzelmaßnahmen sowie der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für komplette Gebäudesanierungen vergeben. Aber auch auf Landes-
und Kommunalebene gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten. Damit Sie das Maximum für sich herausholen
können, ist es wichtig, bereits im Vorfeld die beste Variante für Ihr Bauvorhaben herauszufinden und
sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen dafür erfüllen. Die individuell beste Lösung kann
auch eine Kombination aus mehreren Förderungen sein.
Klingt gut für Sie? Dann starten Sie gleich unseren Fördermittel-Rechner und finden Sie heraus, welche
Förderung für Sie und Ihr Bauvorhaben die richtige ist und welche förderfähigen Kosten Sie geltend machen können!
Förderung beantragen: Das müssen Sie beachten
Egal, welche
Art der Förderung
Sie beantragen möchten - Zuschuss, Kredit oder Steuerbonus -, eines gilt in jedem
Fall: Sie müssen Ihren Antrag stellen, bevor Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Bauunternehmen mit der Umsetzung
der Maßnahmen beauftragen. Für Zuschüsse oder Kredite muss außerdem ein Energieberater hinzugezogen werden.
Nur dann haben Sie eine Chance auf Fördermittel! Dafür dürfen Sie den Energieberater, ebenso wie Architekten
und andere Planer, bereits vor Ihrem Förderantrag beauftragen.
So gehen Sie richtig vor:
- Energieberater finden und mit der energetischen Planung Ihres Bauvorhabens beauftragen
- Bei Bedarf: Architekten beauftragen
- Prüfen, welche Fördermittel für Ihr Bauvorhaben in Frage kommen und mit welcher Option Sie das Maximum für sich
herausholen - ganz einfach mit unserem
Fördermittel-Rechner
- Angebote von Handwerkern einholen
- Antrag bei der für Ihre Förderung zuständigen Stelle einreichen
- Nach Förderzusage: Aufträge an Handwerksbetrieb(e) erteilen
Förderprogramme des Bundes: Zuschüsse und Kredite
Grundsätzlich gilt: Förderfähig sind Maßnahmen, die die Energieeffizienz Ihres Hauses verbessern. Auch die
Fachplanung durch Architekten und Energieberater sowie die Baubegleitung werden bezuschusst. Mit einer 2021
durchgeführten Neuordnung aller Förderprogramme sollte die Vielzahl an Förderprogrammen und -mitteln
übersichtlicher werden. Seither gilt die sogenannte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Ihre Umsetzung teilen sich BAFA und KfW. Dabei ist, vereinfacht gesagt, das BAFA für Zuschüsse,
die KfW für Kredite zuständig.
BAFA-Förderung
Private Bauherren können beim BAFA zum Beispiel einen Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie eine Dachsanierung
beantragen. Er beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Weitere 5 Prozent Förderung in Form des iSFP-Bonus
sind möglich, wenn die Dachsanierung in Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten ist.
KfW-Förderung
Sind eine neue Dämmung oder Eindeckung hingegen Teil einer Komplettsanierung Ihres Hauses, kommt statt der
BAFA-Förderung für Sie eher der KfW-Kredit 261 in Betracht. Diese Art der Förderung setzt sich aus günstigen
Zinsen und einem variablen Tilgungszuschuss zusammen. Wie hoch Ihre KfW-Förderung tatsächlich ausfällt, hängt
vom durch die Sanierung erreichten Effizienzhaus-Standard ab. Auch für den Fall, dass Sie einen Neubau planen,
ist das KfW-Programm 261 das richtige für Sie.
Regionale Förderungen
Hinzu kommt unter gewissen Voraussetzungen (selbstgenutztes Wohneigentum, Gebäudealter mindestens zehn Jahre)
ein Steuerbonus, den Sie bei Ihrem Finanzamt geltend machen können. Er kann bei 20 bis 50 Prozent liegen!
Informationen über lokale oder kommunale Fördermöglichkeiten erhalten Sie beispielsweise im Rathaus an Ihrem Wohnort.