Förderung für Ihr Dach:

Egal, wie Ihr individuelles Projekt rund ums Dach aussieht, ob bei einer energetischen Sanierung, einer neuen Dämmung, einem Umbau oder wenn Ihr Haus unter Denkmalschutz steht: Oft ist für solche Maßnahmen eine Förderung möglich. Wichtig ist dafür allerdings immer, dass Sie die Förderung bereits vor Beauftragung des Handwerkers beantragen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Thema Dachsanierung achten sollten, wenn Sie eine Förderung in Anspruch nehmen möchten.



Fördermittel-Rechner

Fördermittel-Rechner: Welche Förderung passt zu Ihrem Projekt?

Förderungen rund ums Dach gibt es viele. Sie lassen sich in drei Kategorien einteilen: Zuschüsse, Kredite und Steuervergünstigungen. Für Letztere ist das örtliche Finanzamt zuständig. Kredite und Zuschüsse werden auf Bundesebene vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Einzelmaßnahmen sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für komplette Gebäudesanierungen vergeben. Aber auch auf Landes- und Kommunalebene gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten. Damit Sie das Maximum für sich herausholen können, ist es wichtig, bereits im Vorfeld die beste Variante für Ihr Bauvorhaben herauszufinden und sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen dafür erfüllen. Die individuell beste Lösung kann auch eine Kombination aus mehreren Förderungen sein.

Klingt gut für Sie? Dann starten Sie gleich unseren Fördermittel-Rechner und finden Sie heraus, welche Förderung für Sie und Ihr Bauvorhaben die richtige ist und welche förderfähigen Kosten Sie geltend machen können!

Förderung beantragen: Das müssen Sie beachten


Egal, welche Art der Förderung Sie beantragen möchten - Zuschuss, Kredit oder Steuerbonus -, eines gilt in jedem Fall: Sie müssen Ihren Antrag stellen, bevor Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Bauunternehmen mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragen. Für Zuschüsse oder Kredite muss außerdem ein Energieberater hinzugezogen werden. Nur dann haben Sie eine Chance auf Fördermittel! Dafür dürfen Sie den Energieberater, ebenso wie Architekten und andere Planer, bereits vor Ihrem Förderantrag beauftragen.

So gehen Sie richtig vor:
- Energieberater finden und mit der energetischen Planung Ihres Bauvorhabens beauftragen
- Bei Bedarf: Architekten beauftragen
- Prüfen, welche Fördermittel für Ihr Bauvorhaben in Frage kommen und mit welcher Option Sie das Maximum für sich herausholen - ganz einfach mit unserem Fördermittel-Rechner
- Angebote von Handwerkern einholen
- Antrag bei der für Ihre Förderung zuständigen Stelle einreichen
- Nach Förderzusage: Aufträge an Handwerksbetrieb(e) erteilen

Förderprogramme des Bundes: Zuschüsse und Kredite

Grundsätzlich gilt: Förderfähig sind Maßnahmen, die die Energieeffizienz Ihres Hauses verbessern. Auch die Fachplanung durch Architekten und Energieberater sowie die Baubegleitung werden bezuschusst. Mit einer 2021 durchgeführten Neuordnung aller Förderprogramme sollte die Vielzahl an Förderprogrammen und -mitteln übersichtlicher werden. Seither gilt die sogenannte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ihre Umsetzung teilen sich BAFA und KfW. Dabei ist, vereinfacht gesagt, das BAFA für Zuschüsse, die KfW für Kredite zuständig.

BAFA-Förderung

Private Bauherren können beim BAFA zum Beispiel einen Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie eine Dachsanierung beantragen. Er beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Weitere 5 Prozent Förderung in Form des iSFP-Bonus sind möglich, wenn die Dachsanierung in Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten ist.

KfW-Förderung

Sind eine neue Dämmung oder Eindeckung hingegen Teil einer Komplettsanierung Ihres Hauses, kommt statt der BAFA-Förderung für Sie eher der KfW-Kredit 261 in Betracht. Diese Art der Förderung setzt sich aus günstigen Zinsen und einem variablen Tilgungszuschuss zusammen. Wie hoch Ihre KfW-Förderung tatsächlich ausfällt, hängt vom durch die Sanierung erreichten Effizienzhaus-Standard ab. Auch für den Fall, dass Sie einen Neubau planen, ist das KfW-Programm 261 das richtige für Sie.

Regionale Förderungen

Hinzu kommt unter gewissen Voraussetzungen (selbstgenutztes Wohneigentum, Gebäudealter mindestens zehn Jahre) ein Steuerbonus, den Sie bei Ihrem Finanzamt geltend machen können. Er kann bei 20 bis 50 Prozent liegen! Informationen über lokale oder kommunale Fördermöglichkeiten erhalten Sie beispielsweise im Rathaus an Ihrem Wohnort.