Dachdecker entwickeln Drohnen-Richtlinie für Aufmaß
Bild von Drohne

Dachdecker entwickeln Drohnen-Richtlinie für Aufmaß

Wie sollen bestimmte Dachtypen eigentlich per Drohne beflogen werden? Welche Maße müssen vorliegen? Was sind typische Maßtoleranzen – und welche Aufmaße sind vielleicht doch besser per Hand zu erstellen? Antworten auf diese und andere Fragen sollen durch eine Drohnen-Richtlinie für die Aufmaßerstellung zukünftig verbindlich beantwortet werden.

Bild von Thomas Gorski
Thomas Gorski arbeitet mit dem Airteam an der Drohnen-Richtlinie. (Foto: Airteam)

ZVDH forciert die neue Drohnen-Richtlinie  

Erarbeitet wird die neue Richtlinie aktuell vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) in Kooperation mit dem Drohnen-Spezialisten Airteam, dem DIN und dem Verband für unbemannte Luftfahrt (UAV DACH). „Sich an diese Richtlinie zu halten, sei zwar nicht vorgeschrieben, doch von der Durchsetzung eines Standards profitiere die gesamte Branche“, meint Thomas Gorski, Geschäftsführer von Airteam. Mit seinem Unternehmen hat er sich auf die digitale Aufmaßerstellung per Drohne spezialisiert.

Dachdecker Felix Moll bringt praktische Expertise ein

Bild von Dachdeckermeister Felix Moll
Für Dachdeckermeister Felix Moll gehört die Drohne fest zur Ausrüstung. (Foto: Moll)

Als Praktiker mit im Boot ist Dachdecker- und Bauklempnermeister Felix Moll. Er setzt Drohnen bereits seit 2018 ein: „Neben der Aufmaßerstellung bei großen Dachflächen nutze ich die Luftbilder im Rahmen von Dachwartungen und zur Lokalisierung von Schäden.“ Moll ist an der Erarbeitung der DIN SPEC 54-52-5 beteiligt und liefert mit anderen beteiligten Kollegen das handwerkliche Know-how für den neuen Drohnen-Standard, um die nötige Praktikabilität sicherzustellen. Seit über drei Jahren kennt er Gorski und ist über seine ehrenamtliche Verbandsarbeit zum Richtlinien-Projekt gekommen.

Video vom Drohnen-Einsatz bei Dachdecker Moll:

YouTube

By loading the video, you agree to YouTube’s privacy policy.
Learn more

Load video

PGlmcmFtZSB0aXRsZT0iTW9sbCBCZWRhY2h1bmdlbiBzZXR6dCBhdWYgZGlnaXRhbGUgQXVmbWHDn2UgcGVyIERyb2huZSIgd2lkdGg9IjY0MCIgaGVpZ2h0PSIzNjAiIHNyYz0iaHR0cHM6Ly93d3cueW91dHViZS1ub2Nvb2tpZS5jb20vZW1iZWQvMjBLXzFqNzR5aEE/ZmVhdHVyZT1vZW1iZWQiIGZyYW1lYm9yZGVyPSIwIiBhbGxvdz0iYWNjZWxlcm9tZXRlcjsgYXV0b3BsYXk7IGNsaXBib2FyZC13cml0ZTsgZW5jcnlwdGVkLW1lZGlhOyBneXJvc2NvcGU7IHBpY3R1cmUtaW4tcGljdHVyZSIgYWxsb3dmdWxsc2NyZWVuPjwvaWZyYW1lPg==

Die gewonnenen Drohnen-Daten weiterverarbeiten

Für Thomas Gorski ist die Drohne ein wichtiges Werkzeug für den Handwerker: „Dabei ist das Aufmaß nur der erste Teil, viel wichtiger ist jedoch, wie man die gewonnenen Daten weiterverarbeiten kann.“ Fachmann Gorski unterscheidet drei wesentliche Schritte bei der Aufmaßerstellung per Luftbild: erstens die Datenaufnahme durch den Drohnenflug, zweitens die Datenverarbeitung durch die dahinterliegende Software und drittens das Ergebnis, also die Ausgabe der Daten.

Bild von Drohnen-Schulung
Zur Drohnen-Schulung gehört auch ein theoretischer Teil. (Foto: Airteam)

Drohnen-Richtlinie soll Sicherheit für die Praxis bringen

Für den Dachdecker oder Zimmerer sind vor allem der erste und der letzte Schritt wichtig. Genau hier soll die Drohnen-Richtlinie Klarheit schaffen. Denn es herrscht immer noch Unsicherheit. Wer soll die Drohne bedienen? Darf ich eine mit Kamera bestückte Drohne in einem Wohngebiet überhaupt nutzen? Und kann ich die Daten am Ende auch gebrauchen?

Orientierung im Vorschriftendschungel

„Die DIN SPEC 54-52-5 wird zum Beispiel enthalten, welchen Anforderungen die Drohnenkamera entsprechen muss, wie die Drohne im Einzelfall fliegen soll, etwa im Rund- oder Kreuzflug, wie viele Bilder für das Aufmaß erforderlich sind und natürlich, welche Daten zum Schluss vorliegen müssen“, erklärt Gorski. Auch durch den Vorschriftendschungel soll die Richtlinie führen, etwa bei der Frage, wer berechtigt ist, eine Drohne in welchen Gebieten zu nutzen.

Bild von Air Team Drohnen-Pilotin
Airteam-Pilotin Carolin Wilke bei der Vermessung. (Foto: Airteam)

Spielregeln beim Drohnenaufmaß sind auch für Kunden wichtig

„Diese Drohnen-Richtlinie wird Standard“, ist sich Dachdeckermeister Felix Moll sicher. „Ich finde das super. Ich freue mich darauf, wenn es so weit ist, dass ich die Richtlinie meinen Kunden vorlegen kann.“ Denn nicht wenige Auftraggeber bezweifeln die Genauigkeit der Daten. Manche messen sogar selbst nach. „Mit der neuen Richtlinie werden die Spielregeln beim Drohnenaufmaß festgelegt“, sagt Moll.

Auch für Thomas Gorski geht es beim Drohneneinsatz um Vertrauensbildung. „Wir wollen einen Standard festlegen, mit dem jeder Beteiligte und jedes Gewerk rechnen kann, beispielsweise auch der Gerüstbauer.“ Der Grundgedanke hinter der DIN SPEC 54-52-5 lautet für Gorski: Wer ein Drohnenaufmaß gemäß dieser Richtlinie beauftragt, weiß genau, was er bekommt. Und auch mit Klischees wird laut Gorski dann aufgeräumt. Etwa mit der irreführenden Behauptung, je kostspieliger die Drohne, desto präziser die Messergebnisse.

Bild von Airteam Drohne zum Thema Drohnen-Richtlinie
Drohnen sind heute bei jedem fünften Dachdeckerbetrieb im Einsatz. (Foto: Airteam)

Drohnen-Richtlinie soll auch Ausbildungsinhalt werden

Thomas Gorski rechnet mit einer Veröffentlichung der Richtlinie bis Ende Juni 2021. Dann ist es an der Branche, davon Gebrauch zu machen und die Richtlinie zu einem Standard zu führen. Ein Grundstein dafür ist gelegt. Auch in die Fachregeln des ZVDH sollen die Inhalte der Richtlinie einfließen – und folglich auch Ausbildungsinhalt werden.

Das Handwerk braucht solche Standards, denn die Drohnentechnologie wird zunehmend günstiger und bedienerfreundlicher. Schon heute spart der Einsatz von Drohnen Zeit und Geld, unabhängig davon, ob es sich um ein Steil- oder Flachdach handelt. „Drohnenbilder bieten zudem Service-Leistungen für den Auftraggeber, die immer häufiger angefragt werden“, meint Gorski. Das sind neben detailreichen Videos und Luftaufnahmen etwa auch  3D-Modelle der Gebäude, die der Dachbaubetrieb zusammen mit dem Gerüstbauer oder Architekten nutzen kann.

Nächster Schritt: Drohnenaufmaß für Fassaden

Die Drohnen-Richtlinie ist für den Airteam-Mann Gorski ein weiterer Schritt in Sachen  Digitalisierung der Betriebe. Schon heute hat jeder fünfte Dachdecker Drohnen im Einsatz – Tendenz steigend. Das Handwerk darf sich auf weitere Entwicklungen freuen, die die Arbeit erleichtern werden. „Was uns derzeit beschäftigt, ist der Einsatz bei Fassadenarbeiten. Die werden von vielen Dachdeckern ja oft mit angeboten“, weiß der Drohnen-Experte.

Bild von Gebäude-3D-Modell
Technisch kein Problem: vom Drohnen-Bild zum 3D-Modell. (Foto: Airteam)

Die Zukunft: Flug und Vermessung automatisch

Und auch bei der Software sucht das Airteam nach Lösungen, die die Technologie weiter auf die Anforderungen des Handwerks zuschneiden. „Schon in Kürze werden Drohnen den Flug und die entsprechende Vermessung völlig automatisch erledigen“, erklärt Thomas Gorski. Er ergänzt: „Schließlich ist das Fliegen einer Drohne für den Handwerker ja eher ein Nebenschauplatz. Er braucht die Daten für seinen eigentlichen Arbeitsauftrag.“ Würden Drohnen diese Daten einmal völlig autark erheben können, wäre das für die Baubranche eine unglaubliche Arbeitserleichterung, von der alle Betriebe profitieren würden.

Sie interessieren sich für das Thema Drohne? Dann lesen Sie, wie der Betrieb Sowade die Drohne für das Aufmaß einsetzt.

Artikel jetzt teilen!

Weitere Artikel

Trends

Was Baustellen-Smartphones aushalten müssen

Trends

Voting für Flachdach Contest 2022 gestartet

Newsletter-Anmeldung

DACH-Ticker

Positiver Trend im Dachdeckerhandwerk: Steigerung der Azubizahlen

Die aktuellen Zahlen zeigen einen erfreulichen Anstieg der Azubizahlen im Dachdeckerhandwerk. Derzeit erlernen 8490 junge Menschen diesen Beruf, was einem leichten Anstieg um 0,75 Prozent im Vergleich zum Vorjahr mit 8427 Auszubildenden entspricht. Rolf Fuhrmann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), betont die positive Entwicklung trotz der allgemeinen Ausbildungssituation und intensiver Konkurrenz mit anderen Berufen.

7. Februar 2024

Holzhandel erzielt im Jahr 2023 deutlich weniger Umsatz

Das schwierige wirtschaftliche Umfeld verbunden mit einer sehr schwachen Baukonjunktur sorgten beim deutschen Holzhandel 2023 insgesamt für einen Umsatzrückgang von 15 Prozent. Teilweise ist dieser Umsatzrückgang aber auch weiter nachgebenden Preisen geschuldet. Die Jahresauswertung des monatlichen GD Holz Betriebsvergleiches zeigt deutlich, dass die schwachen Absatzmärkte im vergangenen Jahr voll auf die Umsatzentwicklung der Branche durchgeschlagen haben. Alle wichtigen Sortimente im Holzhandel sind von diesem Umsatzrückgang betroffen, am stärksten Schnittholz mit einem Umsatzrückgang von 24 Prozent.

2. Februar 2024

ifo Institut: Rentenalter an steigende Lebenserwartung koppeln

Das ifo Institut Dresden hat sich dafür ausgesprochen, das Rentenalter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. „Einige unserer Nachbarländer haben das bereits beschlossen, so die Niederlande, Schweden und Finnland“, sagt ifo-Rentenexperte Joachim Ragnitz. In den Niederlanden werde folgende Regel angewendet: Wenn die Menschen drei Jahre länger leben, müssen sie zwei Jahre länger arbeiten und bekommen ein Jahr länger Rente. Das Verhältnis von Rentnern zu Erwerbstätigen würde damit auch nach dem Jahr 2040 stabil bei rund 40 Prozent liegen und nicht auf fast 50 Prozent steigen, wie derzeit prognostiziert. 

16. Januar 2024

Beschäftigung auf Rekordniveau: Arbeitsmarkt zeigt sich 2023 widerstandsfähig

Im Dezember 2023 waren rund 2,6 Millionen Menschen arbeitslos. Im Vergleich zum November stieg die Arbeitslosenquote saisonbedingt um 0,1 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent. Staatssekretärin Leonie Gebers, Bundesministerium für Arbeit und Soziales: „Erfreulich ist, dass die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit 35,1 Millionen im Oktober erneut einen Höchststand erreicht hat und die Nachfrage nach neuen MitarbeiterInnen im Dezember trotz weiterhin schwacher Konjunktur wieder leicht gestiegen ist. Der Arbeitsmarkt erweist sich als verlässlich und widerstandsfähig.“

8. Januar 2024

Dachdecker gilt als am wenigsten durch Künstliche Intelligenz gefährdeter Beruf

Die meisten Büroberufe halten viele Menschen nach einer repräsentativen Umfrage der Marktforscher von YouGov für akut gefährdet, durch Künstliche Intelligenz (KI) ersetzt zu werden. Besser sind die Zukunftsaussichten für die handwerklich geprägten Berufe, bei denen sich die menschliche Komponente nur sehr schwer ersetzen lässt. Den Beruf des Schreiners halten 64 Prozent der Befragten für wenig oder gar nicht gefährdet, 65 Prozent den Beruf Maler und für den Beruf Dachdecker sehen gar 71 Prozent der Befragten wenig oder gar keine Gefahr.

21. Dezember 2023

Mayener Meisterwoche 2024 mit aktuellen Themen

In Mayen werden vom 24.-26. Januar 2024 wieder Tür und Tor für die Mayener Meisterwoche (MMW) geöffnet. Das Programm lässt keine Wünsche offen und beleuchtet die aktuellen Themen der Zeit: Neben wichtigen Neuerungen im Fachregelwerk geht es um Schadensfälle bei PV-Anlagen, die Möglichkeiten und Grenzen einer 4-Tage-Woche in Dachdeckerbetrieben, aber auch Cybersicherheit und KI im Handwerk versprechen interessante Einsichten. Ein Blick in das Programm lohnt auf jeden Fall.

15. Dezember 2023

Neues Führungs-Duo bei Velux Deutschland

Mit sofortiger Wirkung übernehmen Silke Stehr als Sprecherin der Geschäftsführung und Matthias Mager als Geschäftsführer Vertrieb die Leitung von Velux Deutschland. Jacob Madsen, bisheriger Geschäftsführer, wechselt als Executive Vice President Region North Europe in das Top-Management der Velux Gruppe. „Silke und Matthias haben viel Markt- und Branchen-Erfahrung und gestalten Velux schon lange erfolgreich mit,“ erklärt Madsen. „Gemeinsam werden wir unser Qualitätsversprechen, die enge Zusammenarbeit mit den Partnerbetrieben im Fachhandel und Handwerk und die starke Position des Unternehmens weiter ausbauen.“

4. Dezember 2023

Auftragszahlen im Wohnungsbau gehen weiter abwärts

„Seit mehr als einem Jahr verzeichnen wir nun schon negative Zahlen bei Baugenehmigungen und Auftragseingängen im Wohnungsbau. Von Januar bis September wurden fast 77.000 Wohneinheiten weniger genehmigt als im Vorjahreszeitraum. Die Order sind im September um real 15 Prozent zurückgegangen“, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe. Der Der Wohnungsbau brauche neben dem beim Kanzlergipfel verabschiedeten 14-Punkte-Plan kurzfristige Hilfe, sonst werde der Einbruch noch dramatischer.

24. November 2023

ifo Institut: Auftragsstornierungen im Wohnungsbau erreichen neuen Höchststand  

Die Stornierungswelle im Wohnungsbau reißt nicht ab. Im Oktober meldeten 22,2 Prozent der Unternehmen gestrichene Projekte, im Vormonat waren es 21,4 Prozent. „Es wird immer schlimmer, mehr und mehr Projekte scheitern am gestiegenen Zinsniveau und den teuren Baupreisen“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Das Neugeschäft im Wohnungsbau ist weiterhin sehr schwach, die Auftragsbestände der Firmen schmelzen ab.“ 

15. November 2023

ifo Institut: Wirtschaftsleistung 2023 schrumpft um 0,4 Prozent

Das ifo Institut hat seine Konjunkturprognose bestätigt. Demnach wird die deutsche Wirtschaftsleistung 2023 um 0,4 Prozent schrumpfen. Im kommenden Jahr wird sie dann um 1,4 Prozent steigen, aber 0,1 Prozentpunkte weniger als bislang gedacht. Im Jahre 2025 wird das Wachstum 1,2 Prozent betragen. „Anders als bislang erwartet dürfte die Erholung in der zweiten Jahreshälfte 2023 ausbleiben. Die Abkühlung setzt sich fort, in nahezu allen Branchen steht die Tendenz auf Flaute“, sagt ifo-Konjunkturchef Timo Wollmershäuser. 

8. September 2023